Mitgliedschaft - Beitrittsgesuch

Info: Anfrage wird an Verwaltung Mitglieder + Lizenzen verschickt

Die Korrespondenz erfolgt elektronisch und über eine gültige E-Mail-Adresse.



Hinweis für ausländische Staatsangehörige

Für den Erwerb, Besitz, die Miete, Leihe oder sonstige Übertragung von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen gelten in der Schweiz besondere gesetzliche Vorgaben.

Für ausländische Staatsangehörige mit gültigem Ausländerausweis B oder C wird der Verein nach der Aufnahme ein Gesuch "Teilnahme an einer Bundesübung" an die Militärverwaltung des Kantons Zürich einreichen - damit ist die Teilnahme an Bundesübungen (Obligatorisches Bundesprogramm und Feldschiessen) sowie an Vereins- und Wettkampfschiessen möglich.

 

Personen mit Ausweis B gelten waffenrechtlich als ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung; für Erwerb, Miete oder Leihe von Waffen gelten zusätzliche Bewilligungs- und Bestätigungspflichten.

Wichtiges Waffenverbot für bestimmte Staaten

Angehörige folgender Staaten unterstehen dem Art. 12 WV:

  • Albanien
  • Algerien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Sri Lanka
  • Türkei

Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten.

Eine Aufahme in den Verein ist nur möglich, wenn vorab eine gültige Ausnahmebewilligung der zuständigen kantonalen Behörde eingeholt wurde und dem Beitrittsgesuch nachgereicht wird.

Ich möchte auch Luftpistole schiessen
Ich möchte auch IPSC schiessen

Ich akzeptiere die Vereinsstatuten

Letzte Änderung: 06.09.2025, SR