Mitgliedschaft - Beitrittsgesuch
Die Korrespondenz erfolgt elektronisch und über eine gültige E-Mail-Adresse.
Einschränkungen für Angehörige bestimmter Staaten
Schiessen mit Feuerwaffen sind für Angehörige folgender Staaten verboten - siehe Artikel 12 WV:
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Angehörige dieser Staaten müssen als Interessenten vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Ausnahmebewilligung (AB nach Artikel 7 Absatz 2 WG) einholen und für das Beitrittgsgesuch entsprechend vorweisen und nachreichen können.
Letzte Änderung: 01.03.2025, SR