Mitgliedschaft - Beitrittsgesuch
Info: Anfrage wird an Verwaltung Mitglieder + Lizenzen verschickt
Die Korrespondenz erfolgt elektronisch und über eine gültige E-Mail-Adresse.
Einschränkungen für ausländische Staatsangehörige
Angehörige dieser Staaten müssen als Interessenten vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Ausnahmebewilligung (AB nach Artikel 7 Absatz 2 WG) einholen und für das Beitrittgsgesuch entsprechend vorweisen und nachreichen können.
Für die Bewilligung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder zur aktiven Teilnahme an schiesssportlichen Aktivitäten in einem Schützenverein ist gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben eine gültige Aufenthaltsbewilligung B oder C erforderlich. Personen mit Schutzstatus S können frühestens nach fünf Jahren eine solche Aufenthaltsbewilligung beantragen (Art. 9c WV).
Einschränkungen für Angehörige bestimmter Staaten
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Letzte Änderung: 06.09.2025, SR