Mitgliedschaft - Beitrittsgesuch

Die Korrespondenz erfolgt elektronisch und über eine gültige E-Mail-Adresse.

Einschränkungen für Angehörige bestimmter Staaten

Schiessen mit Feuerwaffen sind für Angehörige folgender Staaten verboten - siehe Artikel 12 WV
  • Serbien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo
  • Nordmazedonien
  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Algerien
  • Albanien

Angehörige dieser Staaten müssen als Interessenten vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Ausnahmebewilligung (AB nach Artikel 7 Absatz 2 WG) einholen und für das Beitrittgsgesuch entsprechend vorweisen und nachreichen können.

Letzte Änderung: 01.03.2025, SR